Beratungslehrer

Foto: Beratungslehrerin Frau Anike Rössig

Dr. Anike Rössig

Das Beratungsangebot richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler, aber auch an Eltern, Lehrerinnen und Lehrer und alle anderen Personen, die an dem Schul- und Lehrbetrieb der WBG beteiligt sind.

Wer berät an der Wilhelm Bracke Gesamtschule?

Grundsätzlich nehmen alle Lehrer*innen der Wilhelm-Bracke-Gesamtschule die an sie von Schüler*innen bzw. Eltern herangetragenen Beratungsaufgaben wahr.

Die Beratungslehrer*innen verstehen sich als Teile eines umfassenden und tragfähigen Beratungsnetzwerkes für Ratsuchende in der Schule. Dieses umfasst neben der Beratungslehrerin und den in der Schule tätigen Sozialpädagogen*innen und Erziehern*innen, die ebenfalls in besonderer Weise beratend tätig sind und mit denen eine enge Zusammenarbeit besteht, auch die Klassenlehrer, Fachlehrer, Tutoren der Sek. II, die Sek I – und Sek. II-Koordinatoren, die AWT-Lehrer*innen, die die Berufsorientierung begleiten, sowie die SV-Lehrer.

Das Beratungsangebot der Beratungslehrerin ist nicht als Konkurrenzangebot zu anderen Beratungsangeboten der Schule zu verstehen, sondern es dient der professionalisierten Ergänzung der von den übrigen Teilen des Beratungsnetzwerkes geleisteten Beratung für Schüler*innen und Eltern und der Entlastung der hier involvierten Lehrer*innen.

Wo und wann wird beraten?

Für die Beratungstätigkeit steht ein nur für diese Zwecke genutzter und eingerichteter Beratungsraum zur Verfügung. Die Beratungslehrerin bietet individuell feste Beratungszeiten während oder außerhalb der Unterrichtsstunden an und steht für Beratungsgespräche nach Vereinbarung zur Verfügung. Bei Beratungen innerhalb der Unterrichtszeit melden sich die ratsuchenden Schüler*innen beim betroffenen Fachlehrer ab, die Beratungslehrerin stellt den Ratsuchenden zur Vorlage bei den betroffenen Fachlehrern Bescheinigungen mit genauer Angabe des Beratungszeitraumes aus. Die Fachlehrer sind gehalten, den Besuch beim Beratungslehrer zu ermöglichen, wenn keine dringenden unterrichtlichen Gründe, Klassenarbeiten etc. entgegenstehen und den Beratungsvorgang vertraulich zu behandeln.

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Wer wird beraten?

Das Beratungsangebot richtet sich grundsätzlich an alle interessierten Schülerinnen und Schüler der Sek. I und II, Eltern und Lehrer*innen und alle anderen Personen, die an dem Schul- und Lehrbetrieb der Wilhelm-Bracke-Gesamtschule beteiligt sind.

Der Besuch der Beratungslehrerin setzt Freiwilligkeit und Offenheit voraus. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn einem/einer Ratsuchenden der Besuch bei den Beratungslehrern von Mitgliedern des Lehrerkollegiums oder Eltern nahegelegt oder empfohlen worden ist.

Beratungsgrundsätze und -ziele:

Die Beratung durch die Beratungslehrerin ist grundsätzlich freiwillig. Der Ratsuchende entscheidet selbst, ob er eine Beratung wünscht. Die Beraterin entscheidet selbst, ob sie einen Beratungsauftrag annehmen kann oder den Ratsuchenden weitervermitteln muss. Der Ratsuchende kann wie die Beratende die Beratung jederzeit abbrechen.

Die Beratung durch die Beratungslehrerin bietet Hilfe zur Selbsthilfe durch Stärkung der Selbstreflexionsfähigkeit und Problemlösungskompetenz des Ratsuchenden in einem von Einfühlungsvermögen (Empathie), Bestätigung und Anregung geprägten Rahmen.

Die Beratung durch die Beratungslehrerin bezieht das gesamte soziale Umfeld des Ratsuchenden in den Beratungsprozess ein (systemische Beratung). Ihr Ziel ist das gemeinsame Finden einer einvernehmlichen Problemlösung (lösungsorientierter Ansatz).

Die Beratung durch die Beratungslehrerin bietet eine erweiterte psychologische Beratungskompetenz zugunsten aller am Erziehungsprozess beteiligten Personen unter Zusicherung absoluter Vertraulichkeit und unter Einsatz der für die Beratung individuell notwendigen Zeit an. Die Beratung hat das Ziel direkt oder indirekt Selbstständigkeit, Verantwortungsbewusstsein, soziale Kompetenz, Teamfähigkeit, kritische Reflexion und Kommunikationsfähigkeit zu fördern. Sie ist abhängig von einem vertrauensvoll-offenen und respektvoll-toleranten Umgang und somit Gestaltungselement einer „menschlichen Schule“.

Bei der Beratung muss grundsätzlich die Verantwortungsstruktur der Schule berücksichtigt werden. Die Beratungslehrerin hat keine Weisungsbefugnis gegenüber Kolleginnen und Kollegen, Eltern oder Schülerinnen und Schülern. Sie sollte aber im Bedarfsfall eine gezielte Beratung über die Möglichkeiten, den Weg und die Form einer Beschwerdeführung durchführen.

Die Beratungslehrerin ist im Rahmen von Beratungsmaßnahmen an die Richtlinien für Beratung an niedersächsischen Schulen gebunden. Bei Bedarf können die Schulpsychologen der Landesschulbehörde hinzugezogen werden.

Worauf bezieht sich die Beratung?

Die Beratung durch die Beratungslehrer versteht sich als Beratung von Schülerinnen, Schülern, Erziehungsberechtigten und interessierten Kollegen über präventive und fördernde Maßnahmen beispielsweise im Hinblick auf die Lösung von Lern- und Verhaltensproblemen (Lernschwierigkeiten, Konzentrationsschwierigkeiten, Motivationsprobleme, Disziplinarschwierigkeiten, Beziehungsprobleme, Verhaltensauffälligkeiten etc.) und die Förderung besonderer Begabungen sowie über die Bewältigung von darin begründeten Konflikten innerhalb und außerhalb der Schule. Die Beratung durch die Beratungslehrer versteht sich als Beratung von Schülerinnen, Schülern, Erziehungsberechtigten und interessierten Kollegen über die Vorbereitung und Unterstützung schulischer Maßnahmen zur Förderung der Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler.

Die Beratung durch die Beratungslehrer dient der Unterstützung interessierter Kollegen bei der Entwicklung bzw. Vertiefung eigener Beratungskompetenz.

Die Beratung durch die Beratungslehrer widmet sich dem Erschließen von Kontakten zu außerschulischen (Fachberatungs-) Einrichtungen.

Was kann die Beratung nicht leisten?

Die Beratungslehrerin ist nicht die innerschulische Instanz für Beschwerden über Lehrer- und/oder Eltern- und Schülerverhalten.

Die Beratungslehrer übernimmt keine Laufbahn- bzw. Berufsberatung.

Die Beratungslehrerin übernimmt keine Fachberatung und Therapie (z. B. Drogenberatung, Beratung bei sexuellem, körperlichem oder seelischem Missbrauch, Sektenzugehörigkeit, Essstörungen, spezifischen psychiatrisch relevanten Problemen etc.), sondern sie stellt in solchen Fällen Kontakte zu Fachberatungsstellen her bzw. begleitet die Ratsuchenden zu diesen Fachberatungsstellen. Die Beratungslehrerin übernimmt nicht die Aufgaben der Klassenlehrer, Fachlehrer und Tutoren, der Sek I- und Sek II-Koordinatoren sowie der SV-Lehrer, sondern sie ergänzt und entlastet sie auf Anfrage und, wenn sinnvoll, in obengenannten Problemkreisen.

Die Beratungslehrerin ist auf der Grundlage der obengenannten Beratungsgrundsätze und Beratungsziele eine professionalisierte Problemlösungsinstanz. Dies heißt aber nicht, dass sie den Ratsuchenden Lösungen vorgibt oder (kurzfristig) messbare „Erfolge‘ garantiert.

 

Img: WBG Beratungslehrer-Wir bauen Brücken
Img: WBG Beratungslehrer Brücke